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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Übach-Palenberg 2024

Heinsberg · Nordrhein-Westfalen · 24.277 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Übach-Palenberg beträgt 2024 680 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

680 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Übach-Palenberg in Zahlen

Einwohner

24.277

Stand 31.12.2024

Fläche

26,1 km²

Gemeindegebiet

Dichte

931

Einwohner je km²

Postleitzahl

52531

Heinsberg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Übach-Palenberg

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 680 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 680 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Übach-Palenberg

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Übach-Palenberg (2024)680 %
Grundsteuer pro Jahr340,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)85,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Übach-Palenberg im Vergleich

Übach-Palenberg680 %
Heinsberg (Ø)538 %
Nordrhein-Westfalen (Ø)619 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Übach-Palenberg höher als in 68 Prozent der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Baesweiler 5 km 555 %
Geilenkirchen 5 km 600 %
Alsdorf 6 km 895 %
Herzogenrath 6 km 650 %
Würselen 11 km 850 %
Aldenhoven 12 km 820 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Übach-Palenberg

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 680 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 680 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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