Grundsteuer in Tönisvorst 2024
In Tönisvorst ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2024 520 Prozent, ein Plus von 20 Punkten. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
520 %
▲ +20 Punkte gegenüber Vorwert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
320 %
▲ +20 Punkte gegenüber Vorwert
Land- und Forstwirtschaft
Tönisvorst in Zahlen
Einwohner
29.251
Stand 31.12.2024
Fläche
44,3 km²
Gemeindegebiet
Dichte
660
Einwohner je km²
Postleitzahl
47918
Viersen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Tönisvorst
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 320 % | 520 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 300 % | 500 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
Achtung
Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Tönisvorst
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Tönisvorst (2024) | 520 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 260,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 65,00 € |
Tönisvorst im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Tönisvorst höher als in 36 Prozent der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Tönisvorst
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 520 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 20 Punkte auf 520 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.
In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.