Grundsteuer in Titz 2024
In Titz ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2024 840 Prozent, ein Plus von 40 Punkten. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
840 %
▲ +40 Punkte gegenüber Vorwert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
545 %
▲ +30 Punkte gegenüber Vorwert
Land- und Forstwirtschaft
Hebesatz-Verlauf in Titz
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 545 % | 840 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 515 % | 800 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
Achtung
Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Titz
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Titz (2024) | 840 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 420,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 105,00 € |
Titz im Vergleich
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Titz
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 840 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 40 Punkte auf 840 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.
In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.