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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Steinfeld (Oldenburg) 2024

Vechta · Niedersachsen · 10.228 Einwohner

In Steinfeld (Oldenburg) gilt 2024 ein Hebesatz von 300 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

300 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Steinfeld (Oldenburg) in Zahlen

Einwohner

10.228

Stand 31.12.2024

Fläche

60,1 km²

Gemeindegebiet

Dichte

170

Einwohner je km²

Postleitzahl

49439

Vechta

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Steinfeld (Oldenburg)

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Steinfeld (Oldenburg)

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Steinfeld (Oldenburg) (2024)300 %
Grundsteuer pro Jahr150,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)37,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Steinfeld (Oldenburg) im Vergleich

Steinfeld (Oldenburg)300 %
Vechta (Ø)338 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Steinfeld (Oldenburg) höher als in 0 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Holdorf 6 km 330 %
Damme 7 km 360 %
Lohne (Oldenburg) 9 km 330 %
Dinklage 10 km 426 %
Diepholz 11 km 410 %
Lembruch 12 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Steinfeld (Oldenburg)

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 300 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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