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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Simonswald 2024

Emmendingen · Baden-Württemberg · 2.936 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Simonswald 2024 einen Hebesatz von 380 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

380 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

380 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Simonswald

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 380 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 380 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Simonswald

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Simonswald (2024)380 %
Grundsteuer pro Jahr190,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)47,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Simonswald im Vergleich

Simonswald380 %
Emmendingen (Ø)390 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Winden im Elztal 5 km 350 %
Gutach im Breisgau 6 km 370 %
Waldkirch 7 km 380 %
Elzach 8 km 390 %
Gütenbach 9 km 390 %
St. Peter 10 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Simonswald

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 380 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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