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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Schwindegg 2024

Mühldorf a.Inn · Bayern · 3.490 Einwohner

In Schwindegg gilt 2024 ein Hebesatz von 380 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

380 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

440 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Schwindegg

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 440 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 440 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schwindegg

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Schwindegg (2024)380 %
Grundsteuer pro Jahr190,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)47,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Schwindegg im Vergleich

Schwindegg380 %
Mühldorf a.Inn (Ø)357 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Obertaufkirchen 2 km 340 %
Buchbach 4 km 350 %
Rattenkirchen 5 km 420 %
Dorfen 8 km 380 %
Reichertsheim 9 km 400 %
Heldenstein 9 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Schwindegg

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 380 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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