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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Schönwald 2024

Wunsiedel i.Fichtelgebirge · Bayern · 3.076 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Schönwald 2024 einen Hebesatz von 370 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

370 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

360 %

Land- und Forstwirtschaft

Schönwald in Zahlen

Einwohner

3.076

Stand 31.12.2024

Fläche

19,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

160

Einwohner je km²

Postleitzahl

95173

Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Schönwald

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 360 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 360 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schönwald

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Schönwald (2024)370 %
Grundsteuer pro Jahr185,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Schönwald im Vergleich

Schönwald370 %
Wunsiedel i.Fichtelgebirge (Ø)376 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Schönwald höher als in 67 Prozent der 2.056 Gemeinden in Bayern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Selb 4 km 360 %
Rehau 7 km 330 %
Marktleuthen 10 km 380 %
Thierstein 10 km 355 %
Höchstädt i.Fichtelgebirge 11 km 355 %
Schwarzenbach a.d.Saale 11 km 342 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Schönwald

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 370 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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