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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Schlangen 2024

Lippe · Nordrhein-Westfalen · 9.257 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Schlangen liegt 2024 bei 550 Prozent, das sind 59 Punkte mehr als beim vorherigen Stand. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

550 %

▲ +59 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

275 %

▲ +24 Punkte gegenüber Vorwert

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Schlangen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 275 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 251 % 491 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schlangen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Schlangen (2024)550 %
Grundsteuer pro Jahr275,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)68,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Schlangen im Vergleich

Schlangen550 %
Lippe (Ø)555 %
Nordrhein-Westfalen (Ø)619 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Bad Lippspringe 3 km 501 %
Altenbeken 9 km 501 %
Horn-Bad Meinberg 10 km 580 %
Paderborn 12 km 579 %
Hövelhof 13 km 479 %
Augustdorf 13 km 494 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Schlangen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 59 Punkte auf 550 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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