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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Sassnitz 2024

Vorpommern-Rügen · Mecklenburg-Vorpommern · 8.893 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Sassnitz beträgt 2024 380 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

380 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

255 %

Land- und Forstwirtschaft

Sassnitz in Zahlen

Einwohner

8.893

Stand 31.12.2024

Fläche

47,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

188

Einwohner je km²

Postleitzahl

18546

Vorpommern-Rügen

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Sassnitz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 255 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 255 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Sassnitz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Sassnitz (2024)380 %
Grundsteuer pro Jahr190,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)47,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Sassnitz im Vergleich

Sassnitz380 %
Vorpommern-Rügen (Ø)398 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Sassnitz höher als in 22 Prozent der 726 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Sagard 5 km 400 %
Lohme 8 km 400 %
Lietzow 9 km 320 %
Glowe 12 km 350 %
Binz 13 km 400 %
Ralswiek 13 km 300 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Sassnitz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 380 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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