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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Rosenfeld 2024

Zollernalbkreis · Baden-Württemberg · 6.393 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Rosenfeld beträgt 2024 280 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

280 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

330 %

Land- und Forstwirtschaft

Rosenfeld in Zahlen

Einwohner

6.393

Stand 31.12.2024

Fläche

51,1 km²

Gemeindegebiet

Dichte

125

Einwohner je km²

Postleitzahl

72348

Zollernalbkreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Rosenfeld

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 330 % 280 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 330 % 280 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Rosenfeld

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Rosenfeld (2024)280 %
Grundsteuer pro Jahr140,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)35,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Rosenfeld im Vergleich

Rosenfeld280 %
Zollernalbkreis (Ø)334 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Rosenfeld höher als in 1 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Dautmergen 5 km 340 %
Dormettingen 6 km 310 %
Geislingen 7 km 320 %
Vöhringen 7 km 330 %
Zimmern unter der Burg 7 km 330 %
Dotternhausen 8 km 315 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Rosenfeld

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 280 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 280 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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