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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Rötha 2024

Leipzig · Sachsen · 6.325 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Rötha beträgt 2024 500 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

500 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

400 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Rötha

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 400 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 400 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Rötha

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Rötha (2024)500 %
Grundsteuer pro Jahr250,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)62,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Rötha im Vergleich

Rötha500 %
Leipzig (Ø)430 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Böhlen 2 km 433 %
Neukieritzsch 5 km 420 %
Zwenkau 7 km 425 %
Markkleeberg 10 km 420 %
Großpösna 10 km 405 %
Borna 10 km 420 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Rötha

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 500 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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