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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Puschwitz 2024

Bautzen · Sachsen · 782 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Puschwitz 2024 einen Hebesatz von 375 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

375 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

285 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Puschwitz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 285 % 375 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 285 % 375 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Puschwitz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Puschwitz (2024)375 %
Grundsteuer pro Jahr187,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,88 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Puschwitz im Vergleich

Puschwitz375 %
Bautzen (Ø)427 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Neschwitz 4 km 405 %
Crostwitz 4 km 420 %
Räckelwitz 5 km 495 %
Ralbitz-Rosenthal 6 km 412 %
Panschwitz-Kuckau 7 km 465 %
Königswartha 7 km 443 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Puschwitz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 375 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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