Grundsteuer in Prislich 2024
Prislich hat den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben: Er liegt 2024 bei 438 Prozent, 28 Punkte über dem vorherigen Wert. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
438 %
▲ +28 Punkte gegenüber Vorwert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
338 %
▲ +8 Punkte gegenüber Vorwert
Land- und Forstwirtschaft
Prislich in Zahlen
Einwohner
711
Stand 31.12.2024
Fläche
29,3 km²
Gemeindegebiet
Dichte
24
Einwohner je km²
Postleitzahl
19300
Ludwigslust-Parchim
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Prislich
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 338 % | 438 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 330 % | 410 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
Achtung
Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Prislich
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Prislich (2024) | 438 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 219,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 54,75 € |
Prislich im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Prislich höher als in 84 Prozent der 726 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Prislich
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 438 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 28 Punkte auf 438 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.