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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Polle 2024

Holzminden · Niedersachsen · 1.103 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Polle beträgt 2024 380 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

380 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Polle

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 380 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Polle

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Polle (2024)380 %
Grundsteuer pro Jahr190,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)47,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Polle im Vergleich

Polle380 %
Holzminden (Ø)383 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Brevörde 2 km 395 %
Heinsen 3 km 351 %
Vahlbruch 5 km 350 %
Ottenstein 5 km 360 %
Pegestorf 7 km 360 %
Bevern 8 km 496 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Polle

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 380 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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