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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Pasewalk 2024

Vorpommern-Greifswald · Mecklenburg-Vorpommern · 9.666 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Pasewalk beträgt 2024 490 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

490 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Pasewalk in Zahlen

Einwohner

9.666

Stand 31.12.2024

Fläche

55,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

175

Einwohner je km²

Postleitzahl

17309

Vorpommern-Greifswald

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Pasewalk

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 490 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 490 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Pasewalk

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Pasewalk (2024)490 %
Grundsteuer pro Jahr245,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)61,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Pasewalk im Vergleich

Pasewalk490 %
Vorpommern-Greifswald (Ø)432 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Pasewalk höher als in 98 Prozent der 726 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Papendorf 3 km 426 %
Rollwitz 4 km 430 %
Polzow 5 km 435 %
Viereck 6 km 430 %
Brietzig 7 km 430 %
Krugsdorf 7 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Pasewalk

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 490 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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