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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Oßling 2024

Bautzen · Sachsen · 2.191 Einwohner

In Oßling gilt 2024 ein Hebesatz von 480 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

480 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

360 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Oßling

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 360 % 480 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 360 % 480 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Oßling

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Oßling (2024)480 %
Grundsteuer pro Jahr240,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)60,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Oßling im Vergleich

Oßling480 %
Bautzen (Ø)427 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Wittichenau 6 km 420 %
Bernsdorf 7 km 380 %
Ralbitz-Rosenthal 9 km 412 %
Hoyerswerda 10 km 465 %
Nebelschütz 11 km 430 %
Kamenz 11 km 420 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Oßling

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 480 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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