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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Oberbillig 2024

Trier-Saarburg · Rheinland-Pfalz · 969 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Oberbillig beträgt 2024 500 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

500 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

500 %

Land- und Forstwirtschaft

Oberbillig in Zahlen

Einwohner

969

Stand 31.12.2024

Fläche

5,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

181

Einwohner je km²

Postleitzahl

54331

Trier-Saarburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Oberbillig

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 500 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 500 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Oberbillig

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Oberbillig (2024)500 %
Grundsteuer pro Jahr250,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)62,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Oberbillig im Vergleich

Oberbillig500 %
Trier-Saarburg (Ø)488 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Oberbillig höher als in 78 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Langsur 2 km 570 %
Wasserliesch 3 km 500 %
Igel 4 km 575 %
Temmels 4 km 500 %
Tawern 4 km 510 %
Konz 5 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Oberbillig

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 500 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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