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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Neustadt b.Coburg 2024

Coburg · Bayern · 14.824 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Neustadt b.Coburg 2024 einen Hebesatz von 350 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

350 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Neustadt b.Coburg in Zahlen

Einwohner

14.824

Stand 31.12.2024

Fläche

61,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

240

Einwohner je km²

Postleitzahl

96465

Coburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Neustadt b.Coburg

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Neustadt b.Coburg

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Neustadt b.Coburg (2024)350 %
Grundsteuer pro Jahr175,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)43,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Neustadt b.Coburg im Vergleich

Neustadt b.Coburg350 %
Coburg (Ø)352 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Neustadt b.Coburg höher als in 44 Prozent der 2.056 Gemeinden in Bayern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Sonneberg 5 km 445 %
Frankenblick 6 km 389 %
Rödental 8 km 380 %
Föritztal 9 km 389 %
Dörfles-Esbach 10 km 330 %
Lautertal 11 km 380 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Neustadt b.Coburg

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 350 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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