Grundsteuer in Neustadt am Rübenberge 2024
Für die Grundsteuer B setzt Neustadt am Rübenberge 2024 einen Hebesatz von 540 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
540 %
= unverändert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
540 %
Land- und Forstwirtschaft
Neustadt am Rübenberge in Zahlen
Einwohner
44.668
Stand 31.12.2024
Fläche
359,0 km²
Gemeindegebiet
Dichte
124
Einwohner je km²
Postleitzahl
31535
Region Hannover
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Neustadt am Rübenberge
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 540 % | 540 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 540 % | 540 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Neustadt am Rübenberge
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Neustadt am Rübenberge (2024) | 540 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 270,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 67,50 € |
Neustadt am Rübenberge im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Neustadt am Rübenberge höher als in 93 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Neustadt am Rübenberge
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 540 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 540 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.