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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Mörlen 2024

Westerwaldkreis · Rheinland-Pfalz · 542 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Mörlen beträgt 2024 495 Prozent. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

495 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

395 %

Land- und Forstwirtschaft

Mörlen in Zahlen

Einwohner

542

Stand 31.12.2024

Fläche

3,1 km²

Gemeindegebiet

Dichte

176

Einwohner je km²

Postleitzahl

57583

Westerwaldkreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Mörlen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 395 % 495 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 395 % 495 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Mörlen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Mörlen (2024)495 %
Grundsteuer pro Jahr247,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)61,88 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Mörlen im Vergleich

Mörlen495 %
Westerwaldkreis (Ø)469 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Mörlen höher als in 78 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Nauroth 1 km 530 %
Neunkhausen 2 km 465 %
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 3 km 530 %
Norken 3 km 465 %
Elkenroth 3 km 530 %
Luckenbach 4 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Mörlen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 495 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 495 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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