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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Möhrendorf 2024

Erlangen-Höchstadt · Bayern · 4.712 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Möhrendorf beträgt 2024 260 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

260 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

260 %

Land- und Forstwirtschaft

Möhrendorf in Zahlen

Einwohner

4.712

Stand 31.12.2024

Fläche

13,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

358

Einwohner je km²

Postleitzahl

91096

Erlangen-Höchstadt

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Möhrendorf

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 260 % 260 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 260 % 260 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Möhrendorf

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Möhrendorf (2024)260 %
Grundsteuer pro Jahr130,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)32,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Möhrendorf im Vergleich

Möhrendorf260 %
Erlangen-Höchstadt (Ø)386 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Möhrendorf höher als in 1 Prozent der 2.056 Gemeinden in Bayern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Bubenreuth 2 km 420 %
Baiersdorf 3 km 450 %
Erlangen 5 km 625 %
Langensendelbach 5 km 340 %
Spardorf 5 km 390 %
Marloffstein 5 km 340 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Möhrendorf

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 260 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 260 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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