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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Martinshöhe 2024

Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz · 1.372 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Martinshöhe 2024 einen Hebesatz von 465 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

465 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

450 %

Land- und Forstwirtschaft

Martinshöhe in Zahlen

Einwohner

1.372

Stand 31.12.2024

Fläche

10,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

126

Einwohner je km²

Postleitzahl

66894

Kaiserslautern

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Martinshöhe

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 450 % 465 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 450 % 465 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Martinshöhe

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Martinshöhe (2024)465 %
Grundsteuer pro Jahr232,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)58,13 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Martinshöhe im Vergleich

Martinshöhe465 %
Kaiserslautern (Ø)495 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Martinshöhe höher als in 10 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Langwieden 2 km 465 %
Bruchmühlbach-Miesau 3 km 522 %
Gerhardsbrunn 3 km 365 %
Lambsborn 4 km 483 %
Rosenkopf 4 km 465 %
Wiesbach 4 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Martinshöhe

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 465 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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