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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Malterdingen 2024

Emmendingen · Baden-Württemberg · 3.467 Einwohner

In Malterdingen ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2024 400 Prozent, ein Plus von 50 Punkten. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

400 %

▲ +50 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

340 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Malterdingen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 340 % 400 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 340 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Malterdingen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Malterdingen (2024)400 %
Grundsteuer pro Jahr200,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Malterdingen im Vergleich

Malterdingen400 %
Emmendingen (Ø)390 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Riegel am Kaiserstuhl 4 km 380 %
Kenzingen 4 km 420 %
Teningen 4 km 370 %
Bahlingen am Kaiserstuhl 6 km 350 %
Emmendingen 6 km 400 %
Forchheim 7 km 350 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Malterdingen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 50 Punkte auf 400 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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