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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Mainz 2025

Mainz, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz · 224.684 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Mainz 2025 einen Hebesatz von 480 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2025

480 %

= unverändert

Nichtwohngrundstücke: 720 %

Quelle: Landeshauptstadt Mainz, Finanzverwaltung (ab 01.01.2025: A 350, B Wohn 480, B Nichtwohn/unbebaut 720)

Grundsteuer A · 2025

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Mainz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BB NichtwohnQuelle
2025 350 % 480 % 720 % Landeshauptstadt Mainz, Finanzverwaltung (ab 01.01.2025: A 350, B Wohn 480, B Nichtwohn/unbebaut 720)
2024 350 % 480 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 480 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Mainz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Mainz (2025)480 %
Grundsteuer pro Jahr240,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)60,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Mainz im Vergleich

Mainz480 %
Mainz, kreisfreie Stadt (Ø)480 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Hochheim am Main 6 km 540 %
Bischofsheim 6 km 800 %
Ginsheim-Gustavsburg 7 km 825 %
Budenheim 8 km 465 %
Klein-Winternheim 8 km 465 %
Bodenheim 9 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Mainz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 Prozent (Stand 2025). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 480 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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