Grundsteuer in Lutter 2023
In Lutter gilt 2023 ein Hebesatz von 390 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Thüringen (399 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2023
390 %
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023
Grundsteuer A · 2023
300 %
Land- und Forstwirtschaft
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lutter
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Lutter (2023) | 390 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 195,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 48,75 € |
Lutter im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Lutter höher als in 41 Prozent der 620 Gemeinden in Thüringen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lutter
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 Prozent (Stand 2023). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Für einen Vergleich liegen uns noch nicht genug Jahreswerte vor. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt alle bestätigten Stände.
In Thüringen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Thüringen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.