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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Lorch 2024

Rheingau-Taunus-Kreis · Hessen · 3.780 Einwohner

In Lorch gilt 2024 ein Hebesatz von 1050 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Hessen (546 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

1.050 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

950 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Lorch

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 950 % 1.050 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 950 % 1.050 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lorch

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Lorch (2024)1.050 %
Grundsteuer pro Jahr525,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)131,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Lorch im Vergleich

Lorch1050 %
Rheingau-Taunus-Kreis (Ø)625 %
Hessen (Ø)546 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Niederheimbach 1 km 465 %
Oberdiebach 2 km 465 %
Oberheimbach 3 km 465 %
Bacharach 3 km 580 %
Manubach 4 km 465 %
Sauerthal 5 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lorch

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 1050 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 1050 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Hessen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Hessen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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