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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Lohsa 2024

Bautzen · Sachsen · 4.978 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Lohsa beträgt 2024 425 Prozent. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

425 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

310 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Lohsa

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 310 % 425 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 310 % 425 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lohsa

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Lohsa (2024)425 %
Grundsteuer pro Jahr212,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,13 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Lohsa im Vergleich

Lohsa425 %
Bautzen (Ø)427 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Königswartha 10 km 443 %
Wittichenau 11 km 420 %
Spreetal 12 km 440 %
Boxberg 12 km 430 %
Hoyerswerda 13 km 465 %
Neschwitz 14 km 405 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lohsa

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 425 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 425 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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