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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Lörrach 2024

Lörrach · Baden-Württemberg · 51.349 Einwohner

In Lörrach ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2024 500 Prozent, ein Plus von 50 Punkten. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

500 %

▲ +50 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Lörrach

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 450 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lörrach

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Lörrach (2024)500 %
Grundsteuer pro Jahr250,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)62,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Lörrach im Vergleich

Lörrach500 %
Lörrach (Ø)363 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Weil am Rhein 3 km 400 %
Binzen 3 km 300 %
Rümmingen 4 km 320 %
Inzlingen 4 km 400 %
Wittlingen 5 km 300 %
Eimeldingen 5 km 350 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lörrach

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 50 Punkte auf 500 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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