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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Lenzkirch 2024

Breisgau-Hochschwarzwald · Baden-Württemberg · 5.201 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Lenzkirch beträgt 2024 500 Prozent. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

500 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

400 %

Land- und Forstwirtschaft

Lenzkirch in Zahlen

Einwohner

5.201

Stand 31.12.2024

Fläche

57,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

90

Einwohner je km²

Postleitzahl

79853

Breisgau-Hochschwarzwald

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Lenzkirch

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 400 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 400 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lenzkirch

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Lenzkirch (2024)500 %
Grundsteuer pro Jahr250,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)62,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Lenzkirch im Vergleich

Lenzkirch500 %
Breisgau-Hochschwarzwald (Ø)392 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Lenzkirch höher als in 98 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Titisee-Neustadt 5 km 490 %
Schluchsee 6 km 360 %
Friedenweiler 7 km 380 %
Feldberg (Schwarzwald) 7 km 360 %
Hinterzarten 8 km 380 %
Löffingen 11 km 340 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lenzkirch

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 500 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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