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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Lebus 2024

Märkisch-Oderland · Brandenburg · 3.049 Einwohner

In Lebus gilt 2024 ein Hebesatz von 365 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

365 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

265 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Lebus

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 265 % 365 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 265 % 365 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lebus

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Lebus (2024)365 %
Grundsteuer pro Jahr182,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)45,63 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Lebus im Vergleich

Lebus365 %
Märkisch-Oderland (Ø)385 %
Brandenburg (Ø)392 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Podelzig 5 km 325 %
Zeschdorf 7 km 320 %
Fichtenhöhe 8 km 405 %
Reitwein 9 km 377 %
Frankfurt (Oder) 9 km 480 %
Treplin 10 km 320 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lebus

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 365 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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