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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Laußig 2024

Nordsachsen · Sachsen · 3.561 Einwohner

In Laußig gilt 2024 ein Hebesatz von 400 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

400 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Laußig

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 400 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 400 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Laußig

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Laußig (2024)400 %
Grundsteuer pro Jahr200,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Laußig im Vergleich

Laußig400 %
Nordsachsen (Ø)420 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Zschepplin 5 km 420 %
Bad Düben 6 km 450 %
Doberschütz 9 km 428 %
Eilenburg 10 km 430 %
Schönwölkau 11 km 430 %
Löbnitz 13 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Laußig

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 400 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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