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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Lauf a.d.Pegnitz 2024

Nürnberger Land · Bayern · 26.106 Einwohner

In Lauf a.d.Pegnitz gilt 2024 ein Hebesatz von 350 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

350 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Lauf a.d.Pegnitz in Zahlen

Einwohner

26.106

Stand 31.12.2024

Fläche

59,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

436

Einwohner je km²

Postleitzahl

91207

Nürnberger Land

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Lauf a.d.Pegnitz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lauf a.d.Pegnitz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Lauf a.d.Pegnitz (2024)350 %
Grundsteuer pro Jahr175,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)43,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Lauf a.d.Pegnitz im Vergleich

Lauf a.d.Pegnitz350 %
Nürnberger Land (Ø)347 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Lauf a.d.Pegnitz höher als in 44 Prozent der 2.056 Gemeinden in Bayern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Rückersdorf 3 km 450 %
Neunkirchen a.Sand 3 km 310 %
Röthenbach a.d.Pegnitz 4 km 360 %
Ottensoos 5 km 345 %
Reichenschwand 7 km 310 %
Schnaittach 7 km 360 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Lauf a.d.Pegnitz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 350 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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