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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Langenlehsten 2024

Herzogtum Lauenburg · Schleswig-Holstein · 184 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Langenlehsten 2024 einen Hebesatz von 300 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (355 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

300 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Langenlehsten in Zahlen

Einwohner

184

Stand 31.12.2024

Fläche

23,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

8

Einwohner je km²

Postleitzahl

21514

Herzogtum Lauenburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Langenlehsten

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Langenlehsten

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Langenlehsten (2024)300 %
Grundsteuer pro Jahr150,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)37,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Langenlehsten im Vergleich

Langenlehsten300 %
Herzogtum Lauenburg (Ø)336 %
Schleswig-Holstein (Ø)355 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Langenlehsten höher als in 16 Prozent der 1.093 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Besenthal 3 km 290 %
Göttin 5 km 240 %
Greven 5 km 400 %
Bröthen 5 km 425 %
Güster 6 km 350 %
Gallin 6 km 300 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Langenlehsten

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 300 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Schleswig-Holstein gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Schleswig-Holstein.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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