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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Königswinter 2024

Rhein-Sieg-Kreis · Nordrhein-Westfalen · 40.574 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Königswinter 2024 einen Hebesatz von 690 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

690 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Königswinter in Zahlen

Einwohner

40.574

Stand 31.12.2024

Fläche

76,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

532

Einwohner je km²

Postleitzahl

53639

Rhein-Sieg-Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Königswinter

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 690 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 690 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Königswinter

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Königswinter (2024)690 %
Grundsteuer pro Jahr345,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)86,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Königswinter im Vergleich

Königswinter690 %
Rhein-Sieg-Kreis (Ø)789 %
Nordrhein-Westfalen (Ø)619 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Königswinter höher als in 69 Prozent der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Bad Honnef 5 km 815 %
Wachtberg 7 km 695 %
Rheinbreitbach 7 km 465 %
Unkel 9 km 595 %
Bonn 9 km 680 %
Bruchhausen 9 km 520 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Königswinter

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 690 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 690 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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