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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Königsfeld 2024

Nordwestmecklenburg · Mecklenburg-Vorpommern · 929 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Königsfeld beträgt 2024 360 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

360 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

240 %

Land- und Forstwirtschaft

Königsfeld in Zahlen

Einwohner

929

Stand 31.12.2024

Fläche

32,8 km²

Gemeindegebiet

Dichte

28

Einwohner je km²

Postleitzahl

19217

Nordwestmecklenburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Königsfeld

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 240 % 360 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 240 % 360 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Königsfeld

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Königsfeld (2024)360 %
Grundsteuer pro Jahr180,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)45,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Königsfeld im Vergleich

Königsfeld360 %
Nordwestmecklenburg (Ø)398 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Königsfeld höher als in 14 Prozent der 726 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Rehna 2 km 427 %
Wedendorfersee 4 km 370 %
Holdorf 5 km 420 %
Carlow 6 km 427 %
Roduchelstorf 6 km 395 %
Grieben 8 km 408 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Königsfeld

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 360 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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