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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Ködnitz 2024

Kulmbach · Bayern · 1.452 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Ködnitz 2024 einen Hebesatz von 330 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

330 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

330 %

Land- und Forstwirtschaft

Ködnitz in Zahlen

Einwohner

1.452

Stand 31.12.2024

Fläche

19,6 km²

Gemeindegebiet

Dichte

74

Einwohner je km²

Postleitzahl

95361

Kulmbach

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Ködnitz

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 330 % 330 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 330 % 330 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Ködnitz

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Ködnitz (2024)330 %
Grundsteuer pro Jahr165,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)41,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Ködnitz im Vergleich

Ködnitz330 %
Kulmbach (Ø)340 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Ködnitz höher als in 27 Prozent der 2.056 Gemeinden in Bayern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Trebgast 3 km 320 %
Neuenmarkt 4 km 320 %
Ludwigschorgast 4 km 370 %
Untersteinach 5 km 355 %
Kulmbach 6 km 320 %
Himmelkron 6 km 340 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Ködnitz

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 330 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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