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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Klingenthal 2024

Vogtlandkreis · Sachsen · 7.289 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Klingenthal beträgt 2024 435 Prozent. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

435 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

330 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Klingenthal

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 330 % 435 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 330 % 435 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Klingenthal

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Klingenthal (2024)435 %
Grundsteuer pro Jahr217,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)54,38 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Klingenthal im Vergleich

Klingenthal435 %
Vogtlandkreis (Ø)429 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Muldenhammer 9 km 400 %
Schöneck 11 km 430 %
Markneukirchen 11 km 440 %
Grünbach 12 km 420 %
Mühlental 15 km 440 %
Werda 15 km 490 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Klingenthal

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 435 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 435 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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