Grundsteuer in Kassel 2025
In Kassel gilt 2025 ein Hebesatz von 490 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Hessen (546 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2025
490 %
= unverändert
Quelle: Stadt Kassel (B unverändert 490 v.H., A ab 2025 auf 345 v.H. gesenkt)
Grundsteuer A · 2025
345 %
▼ -105 Punkte gegenüber Vorwert
Land- und Forstwirtschaft
Hebesatz-Verlauf in Kassel
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2025 | 345 % | 490 % | Stadt Kassel (B unverändert 490 v.H., A ab 2025 auf 345 v.H. gesenkt) |
| 2024 | 450 % | 490 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 450 % | 490 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Kassel
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Kassel (2025) | 490 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 245,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 61,25 € |
Kassel im Vergleich
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Kassel
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 Prozent (Stand 2025). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 490 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Hessen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Hessen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.