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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Käbschütztal 2024

Meißen · Sachsen · 2.783 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Käbschütztal 2024 einen Hebesatz von 480 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

480 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

370 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Käbschütztal

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 370 % 480 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 370 % 480 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Käbschütztal

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Käbschütztal (2024)480 %
Grundsteuer pro Jahr240,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)60,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Käbschütztal im Vergleich

Käbschütztal480 %
Meißen (Ø)419 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Meißen 5 km 430 %
Diera-Zehren 9 km 390 %
Lommatzsch 10 km 450 %
Niederau 10 km 400 %
Klipphausen 11 km 350 %
Weinböhla 11 km 420 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Käbschütztal

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 480 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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