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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Irrel 2024

Eifelkreis Bitburg-Prüm · Rheinland-Pfalz · 1.698 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Irrel liegt 2024 bei 570 Prozent, das sind 60 Punkte mehr als beim vorherigen Stand. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

570 %

▲ +60 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

570 %

▲ +60 Punkte gegenüber Vorwert

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Irrel

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 570 % 570 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 510 % 510 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Irrel

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Irrel (2024)570 %
Grundsteuer pro Jahr285,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)71,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Irrel im Vergleich

Irrel570 %
Eifelkreis Bitburg-Prüm (Ø)468 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Menningen 2 km 525 %
Ernzen 2 km 500 %
Minden 3 km 500 %
Niederweis 3 km 465 %
Prümzurlay 3 km 500 %
Eisenach 4 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Irrel

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 570 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 60 Punkte auf 570 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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