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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Hummeltal 2024

Bayreuth · Bayern · 2.462 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Hummeltal beträgt 2024 300 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

300 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Hummeltal in Zahlen

Einwohner

2.462

Stand 31.12.2024

Fläche

21,9 km²

Gemeindegebiet

Dichte

112

Einwohner je km²

Postleitzahl

95503

Bayreuth

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Hummeltal

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 300 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Hummeltal

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Hummeltal (2024)300 %
Grundsteuer pro Jahr150,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)37,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Hummeltal im Vergleich

Hummeltal300 %
Bayreuth (Ø)376 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Hummeltal höher als in 4 Prozent der 2.056 Gemeinden in Bayern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Mistelbach 2 km 310 %
Gesees 2 km 300 %
Mistelgau 3 km 360 %
Glashütten 4 km 380 %
Eckersdorf 4 km 360 %
Haag 5 km 450 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Hummeltal

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 300 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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