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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Holzkirch 2024

Alb-Donau-Kreis · Baden-Württemberg · 283 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Holzkirch beträgt 2024 310 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

310 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

330 %

Land- und Forstwirtschaft

Holzkirch in Zahlen

Einwohner

283

Stand 31.12.2024

Fläche

8,1 km²

Gemeindegebiet

Dichte

35

Einwohner je km²

Postleitzahl

89183

Alb-Donau-Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Holzkirch

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 330 % 310 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 330 % 310 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Holzkirch

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Holzkirch (2024)310 %
Grundsteuer pro Jahr155,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)38,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Holzkirch im Vergleich

Holzkirch310 %
Alb-Donau-Kreis (Ø)328 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Holzkirch höher als in 11 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Breitingen 2 km 330 %
Weidenstetten 2 km 300 %
Neenstetten 3 km 310 %
Westerstetten 3 km 300 %
Bernstadt 4 km 350 %
Börslingen 5 km 310 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Holzkirch

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 310 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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