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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Hochstätten 2024

Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz · 656 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Hochstätten 2024 einen Hebesatz von 570 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

570 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

440 %

Land- und Forstwirtschaft

Hochstätten in Zahlen

Einwohner

656

Stand 31.12.2024

Fläche

5,5 km²

Gemeindegebiet

Dichte

119

Einwohner je km²

Postleitzahl

55585

Bad Kreuznach

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Hochstätten

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 440 % 570 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 440 % 570 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Hochstätten

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Hochstätten (2024)570 %
Grundsteuer pro Jahr285,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)71,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Hochstätten im Vergleich

Hochstätten570 %
Bad Kreuznach (Ø)472 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Hochstätten höher als in 94 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Feilbingert 2 km 510 %
Altenbamberg 2 km 555 %
Winterborn 3 km 465 %
Hallgarten 3 km 540 %
Kalkofen 4 km 630 %
Niedermoschel 4 km 500 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Hochstätten

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 570 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 570 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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