Grundsteuer in Hochscheid 2024
Hochscheid hat den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben: Er liegt 2024 bei 395 Prozent, 30 Punkte über dem vorherigen Wert. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
395 %
▲ +30 Punkte gegenüber Vorwert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
300 %
Land- und Forstwirtschaft
Hochscheid in Zahlen
Einwohner
254
Stand 31.12.2024
Fläche
15,4 km²
Gemeindegebiet
Dichte
16
Einwohner je km²
Postleitzahl
54472
Bernkastel-Wittlich
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Hochscheid
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 300 % | 395 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 300 % | 365 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
Achtung
Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Hochscheid
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Hochscheid (2024) | 395 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 197,50 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 49,38 € |
Hochscheid im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Hochscheid höher als in 7 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Hochscheid
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 395 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 30 Punkte auf 395 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.
In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.