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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Heiningen 2024

Göppingen · Baden-Württemberg · 5.077 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Heiningen 2024 einen Hebesatz von 400 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

400 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

390 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Heiningen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 390 % 400 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 390 % 400 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Heiningen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Heiningen (2024)400 %
Grundsteuer pro Jahr200,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Heiningen im Vergleich

Heiningen400 %
Göppingen (Ø)410 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Eschenbach 2 km 420 %
Dürnau 2 km 400 %
Gammelshausen 2 km 490 %
Bad Boll 4 km 450 %
Schlat 4 km 390 %
Göppingen 5 km 370 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Heiningen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 400 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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