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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Halsbrücke 2024

Mittelsachsen · Sachsen · 4.999 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Halsbrücke beträgt 2024 390 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

390 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Halsbrücke in Zahlen

Einwohner

4.999

Stand 31.12.2024

Fläche

41,0 km²

Gemeindegebiet

Dichte

122

Einwohner je km²

Postleitzahl

09633

Mittelsachsen

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Halsbrücke

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 390 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 390 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Halsbrücke

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Halsbrücke (2024)390 %
Grundsteuer pro Jahr195,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)48,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Halsbrücke im Vergleich

Halsbrücke390 %
Mittelsachsen (Ø)427 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Halsbrücke höher als in 6 Prozent der 418 Gemeinden in Sachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Freiberg 4 km 460 %
Großschirma 5 km 385 %
Reinsberg 6 km 420 %
Bobritzsch-Hilbersdorf 9 km 390 %
Oberschöna 9 km 410 %
Brand-Erbisdorf 10 km 410 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Halsbrücke

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 390 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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