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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Gundersweiler 2024

Donnersbergkreis · Rheinland-Pfalz · 518 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Gundersweiler 2024 einen Hebesatz von 500 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

500 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

500 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Gundersweiler

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 500 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 500 % 500 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Gundersweiler

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Gundersweiler (2024)500 %
Grundsteuer pro Jahr250,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)62,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Gundersweiler im Vergleich

Gundersweiler500 %
Donnersbergkreis (Ø)527 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Imsweiler 2 km 500 %
Gehrweiler 2 km 500 %
Schweisweiler 3 km 530 %
Dörrmoschel 4 km 500 %
Reichsthal 4 km 500 %
Höringen 4 km 550 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Gundersweiler

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 500 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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