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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Groß Ippener 2024

Oldenburg · Niedersachsen · 1.046 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Groß Ippener beträgt 2024 370 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

370 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

370 %

Land- und Forstwirtschaft

Groß Ippener in Zahlen

Einwohner

1.046

Stand 31.12.2024

Fläche

28,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

37

Einwohner je km²

Postleitzahl

27243

Oldenburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Groß Ippener

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 370 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 370 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Groß Ippener

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Groß Ippener (2024)370 %
Grundsteuer pro Jahr185,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Groß Ippener im Vergleich

Groß Ippener370 %
Oldenburg (Ø)368 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Groß Ippener höher als in 22 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Prinzhöfte 4 km 350 %
Dünsen 4 km 370 %
Kirchseelte 4 km 400 %
Harpstedt 6 km 400 %
Ganderkesee 10 km 400 %
Delmenhorst 10 km 530 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Groß Ippener

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 370 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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