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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Grevesmühlen 2024

Nordwestmecklenburg · Mecklenburg-Vorpommern · 10.167 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Grevesmühlen 2024 einen Hebesatz von 427 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (405 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

427 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

334 %

Land- und Forstwirtschaft

Grevesmühlen in Zahlen

Einwohner

10.167

Stand 31.12.2024

Fläche

52,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

194

Einwohner je km²

Postleitzahl

23936

Nordwestmecklenburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Grevesmühlen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 334 % 427 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 334 % 427 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Grevesmühlen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Grevesmühlen (2024)427 %
Grundsteuer pro Jahr213,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,38 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Grevesmühlen im Vergleich

Grevesmühlen427 %
Nordwestmecklenburg (Ø)398 %
Mecklenburg-Vorpommern (Ø)405 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Grevesmühlen höher als in 62 Prozent der 726 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Warnow 3 km 430 %
Stepenitztal 4 km 427 %
Upahl 5 km 427 %
Bernstorf 6 km 480 %
Damshagen 7 km 405 %
Rüting 8 km 439 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Grevesmühlen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 427 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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