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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Greifenstein 2024

Lahn-Dill-Kreis · Hessen · 6.560 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Greifenstein beträgt 2024 370 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Hessen (546 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

370 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

340 %

Land- und Forstwirtschaft

Greifenstein in Zahlen

Einwohner

6.560

Stand 31.12.2024

Fläche

67,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

97

Einwohner je km²

Postleitzahl

35753

Lahn-Dill-Kreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Greifenstein

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 340 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 340 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Greifenstein

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Greifenstein (2024)370 %
Grundsteuer pro Jahr185,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Greifenstein im Vergleich

Greifenstein370 %
Lahn-Dill-Kreis (Ø)450 %
Hessen (Ø)546 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Greifenstein höher als in 14 Prozent der 421 Gemeinden in Hessen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Sinn 4 km 610 %
Herborn 7 km 413 %
Ehringshausen 7 km 420 %
Driedorf 8 km 370 %
Leun 9 km 425 %
Mittenaar 10 km 365 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Greifenstein

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 370 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Hessen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Hessen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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